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Mietverwaltung

Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, vertritt der Mietverwalter den Hauseigentümer gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis.

Als Eigentümer eines Mietobjektes erwartet sie bei uns die umfassende Betreuung ihrer Immobilie. Wir sorgen für eine dauerhafte Vermietung der Wohnungen, Mietinkasso, Abrechnung der Betriebskosten, die Ausführung erforderlicher Reparaturen sowie die Erledigung aller damit in Zusammenhang stehenden Formalitäten. All dies stets in enger Abstimmung mit ihnen als Eigentümer.


Kaufmännisches Management von Mietobjekten

  • Vermietung von Wohnungen
  • Erstellung der Mietvertragsunterlagen
  • Verwaltung der Kaution
  • Abnahme / Übergabe der Wohnungen mit den Mietern
  • Korrespondenz mit den Mietern
  • Führen der Mieterakten
  • Überwachung der Mietzahlungen
  • Anfertigung der Betriebskostenabrechnung gegenüberden Mietern
  • Investitionsplanung
  • Pflege und Optimierung aller Vertragsverhältnisse
  • Zahlung öffentlicher Abgaben
Mietverwaltung